News aus der Logistik

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Neues Verpackungsgesetz ab 01.01.2019

Das neue Verpackungsgesetz, das zum 1. Januar 2019 in Kraft tritt, sieht vor, dass sich alle, die verpackte Waren für den privaten Endverbraucher in Deutschland erstmalig in Verkehr bringen, bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister registrieren.

Bereits Anfang September 2018 ist das Verpackungsregister LUCID online gegangen. In dem neuen Register, das über die Zentrale Stelle Verpackungsregister aufrufbar ist, müssen sich alle registrieren, „die verpackte Waren für den privaten Endverbraucher in Deutschland erstmalig in Verkehr bringen“. Dies muss nach Angaben des Bundesministeriums für Umwelt bis zum 01. Januar 2019 geschehen.

Ziel von LUCID ist es, dass künftig alle Hersteller ihrer erweiterten Produktverantwortung nachkommen und für die Entsorgung und das Recycling ihrer Verpackungen bezahlen. Die Hersteller müssen sich dazu über LUCID mit ihren Stammdaten und den von ihnen vertriebenen Markennamen registrieren. Darüber hinaus geben sie die Mengen und Materialien der durch sie in Umlauf gebrachten Verpackungen an. Die Firmen- und Markennamen der registrierten Unternehmen sind öffentlich für alle sichtbar, sodass auch Verbraucher die Möglichkeit haben, Händler auf die Übernahme ihrer Verantwortung hin zu überprüfen.

Dabei spielt es keine Rolle, ob die Produkte – und damit auch die Verpackung – online oder im stationären Handel vertrieben werden. Hersteller, die sich nicht auf der Plattform registrieren, dürfen laut dem Gesetz ab dem 01. Januar 2019 ihre verpackten Waren nicht mehr verkaufen. Das System der „Produktverantwortung“ sorgt demnach dafür, dass die Sammlung und das Recycling von Verpackungen von denen bezahlt wird, die die Verpackungen in Umlauf bringen.

Möglich ist die Registrierung über die Website der Zentralen Stelle Verpackungsregister unter www.verpackungsregister.org. Das Registrierungsverfahren nimmt max. 15 Minuten in Anspruch.

Quelle: Pressemitteilung des BMU / September 2018